Ethik - Richtlinien
für SVET-Praktizierende


1. Ich akzeptiere die Grundsätze von Xundpunkt, Leitbild der Praktizierenden.
2. Ich biete nur die fachlichen Leistungen an, für die ich eine entsprechende Qualifikation und Kompetenz erworben habe.
3. Ich mache keine Heilsversprechungen.
4. Ich stelle keine Diagnosen.
5. Ich bin bereit, mit anderen Fachpersonen zum Wohle des Klienten zusammen zu arbeiten, sein Einverständnis vorausgesetzt.
6. Ich empfehle jedem Klienten, unter ärztlicher Kontrolle zu bleiben und anerkenne seinen Willen, über die ihm zusagende Behandlungsart frei zu entscheiden.
7. Ich bewahre Stillschweigen über alles, was mir Klienten anvertrauen, mit Ausnahme der Supervision ohne Namensnennung.
8. Ich orientiere meine Klienten über
 
- die in Frage kommenden Methoden
- den Ablauf und die mögliche Dauer der Therapie
- das Honorar, die Möglichkeit für Krankenkassenentschädigung sowie den Verrechnungsmodus versäumter Stunden
- die Beschwerdemöglichkeit beim Berufsverband

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